AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024

Abgrenzung Reiseveranstalter-/Reisevermittlertätigkeit
Wir vermitteln im Auftrag der Hauseigentümer und sind kein Reiseveranstalter
Abgrenzungsmaßstab ist § 651 a Abs. 2 BGB
MV Immobilien & Verwaltung als Vermittler: Eigentümer des Ferienobjektes ist nicht MV
Immobilien & Verwaltung, sondern der Hauseigentümer. MV Immobilien & Verwaltung stellt Ihnen
das Ferienobjekt im Auftrag des Hauseigentümers und auf Nutzen und Gefahr des
Hauseigentümers zur Verfügung. Sollte eine Nutzung des gebuchten Ferienobjekts aus solchen
Gründen unmöglich werden, auf die MV Immobilien & Verwaltung keinen Einfluss nehmen kann, so
darf MV Immobilien & Verwaltung den Vertrag gegen Rückerstattung aller bereits gezahlten Gelder
annullieren. Das betrifft Fälle, wo der Hauseigentümer z.B. in Insolvenz gerät oder in sonstiger
Weise vertragsbrüchig geworden ist. Nach eigenem Ermessen kann MV Immobilien & Verwaltung
Ihnen in diesem Fall jedoch stattdessen ein Alternativobjekt in der gleichen Gegend zum gleichen
Preis zur Verfügung stellen.

1. Fälligkeit & Zahlung

1. a) Zahlungsweg

Die MV Immobilien & Verwaltung übernimmt im Auftrag und im Namen des
Hauseigentümers das Inkasso des Entgelts für die vereinbarte Vermietungsleistung
(Vertrag), sowie im Rücktrittsfall evtl. anfallende Rücktrittsgebühren.

1. b) Anzahlung

(1) Nach Zugang der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von mind. 50% des
Gesamtpreises fällig.

(2) Diese Zahlung muss innerhalb der gesetzten Frist nach Erhalt der Rechnung auf dem
angegebenen Empfängerkonto eingegangen sein. (Rechnung = Mietvertrag)

1. c) Restzahlung

Die Restzahlung muss bis spätestens 6 Wochen vor Anreise auf dem Konto eingegangen
sein. Nach Eingang der vollständigen Zahlung, erhalten Sie als Gast die Freigabe Ihrer
Buchungsbestätigung für die gebuchte Ferienunterkunft.

1. d) Kurzfristige Buchung

Wenn die Buchung kürzer als 6 Wochen vor der Anreise erfolgt, ist der Gesamtpreis
sofort zur Zahlung fällig.

1. e) Zahlungsverzug

Falls die Zahlung nicht innerhalb der jeweils gesetzten Zahlungsfrist eingeht, ist die MV
Immobilien & Verwaltung berechtigt, den offenen Betrag im Namen des
Leistungserbringers unter kurzer Fristsetzung anzumahnen und den Vertragsrücktritt
anzudrohen und für den Fall des erfolglosen Fristablaufes im Namen des
Leistungserbringers den Vertragsrücktritt zu erklären. In diesem Fall fallen für Sie als
Kunden Rücktrittskosten wie unter Ziffer 2 dieser Regelungen aufgeführt an.

2. Rücktritt

Wenn der Kunde von dem Vertrag mit dem Leistungserbringer zurücktritt, so fallen die
im Folgenden aufgeführten pauschalisierten Rücktrittskosten, bezogen auf den
Gesamtübernachtungspreis, zzgl. der Buchungsgebühren an.
Es werden folgende Rücktrittskosten berechnet:
- bis einschließlich zum 61. Tag vor Beginn der Belegung mind. 20% des Gesamtpreises
- ab dem 60. bis 15. Tag vor Beginn der Belegung 50% des Gesamtpreises
- ab dem 14. bis zum Tag des Beginns der Belegung 100% des Gesamtpreises
Ihnen wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um
sich für den o.g. Fall eines Reiserücktritts abzusichern. Eine Reisrücktrittsversicherung
finden Sie problemlos im Internet für geringes Entgelt.

3. Höhere Gewalt und/oder Außergewöhnliche Ereignisse oder

3. a)

Wenn MV Immobilien & Verwaltung und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt
und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschließlich aber nicht begrenzt auf
Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen,
Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Abriegelung von
geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – Rationierung, Verkehrsbedingungen,
Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere
Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der
Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre
Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl MV Immobilien & Verwaltung
als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder MV Immobilien &
Verwaltung noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages.
Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist
MV Immobilien & Verwaltung zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an MV Immobilien &
Verwaltung durch den Mieter bezahlt worden sind.

3. b)

Weder MV Immobilien & Verwaltung noch der Hauseigentümer haften für veränderte Umstände,
welche nicht mit der Ferienimmobilie zusammenhängen. MV Immobilien & Verwaltung und der
Hauseigentümer haften auch nicht für Schäden wegen entgangenem Urlaubs oder entgangener
Ferienfreude aus Umständen infolge von aber nicht beschränkt auf Straßenarbeiten oder
Bauarbeiten in der Nähe der Ferienimmobilie, Stromausfällen, Schließung von Geschäften
einschließlich geänderter Öffnungszeiten, Veränderungen der Möglichkeiten des Schwimmens
einschließlich von Schwimmverboten, Verlust von Fischerei- und Angelerlaubnissen und geänderten
Wetterbedingungen einschließlich aber nicht beschränkt auf Überflutungen, Waldbrände und Dürre.

3. c)

Weder MV Immobilien & Verwaltung noch der Hauseigentümer haften für Fälle von Insektenbefall
in der Ferienimmobilie oder auf dem Grundstück, auch nicht für Fälle des Diebstahls oder der
Beschädigung oder ähnlichen Ereignissen im Hinblick auf das Eigentum des Mieters.

4. weitere Bestimmungen

4. a)

Auf diese Buchungsbedingungen findet das Widerrufsrecht nach Maßgabe des Gesetzes keine
Anwendung.

4. b).

Wenn der Mieter einen gesonderten schriftlichen Vertrag mit MV Immobilien & Verwaltung
abschließt, der in einem oder mehreren Punkten von den normalen Mietbedingungen abweicht,
bleiben die übrigen Bedingungen der normalen Mietbedingungen von MV Immobilien & Verwaltung
davon unberührt.

4. c)

Die Ferienobjekte werden nach Maßgabe der Buchungsfolge zur Verfügung gestellt.
4. d)

MV Immobilien & Verwaltung ist nicht verantwortlich und kann nicht verantwortlich gemacht
werden für Druckfehler, Übertragungsfehler, offensichtliche Irrtümer sowie offensichtliche
Rechenfehler, insbesondere bei der Preisauszeichnung.

4. e)

MV Immobilien & Verwaltung erstellt die Hausbeschreibungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Da es
sich aber stets um private Ferienobjekte handelt, können sich in der Wirklichkeit Änderungen
einschleichen, die von der Hausbeschreibung abweichen. Hierfür kann MV Immobilien & Verwaltung
keine Verantwortung übernehmen.

4. f)

MV Immobilien & Verwaltung´s Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen mit
Anreise im Zeitraum 10.01.2024 bis 09.01.2025.

4. g)

Die Buchung eines Ferienobjekts mit Anreise im Zeitraum ab 10.01.2025 wird auf der Grundlage
von Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt, die erst im Januar 2025 vorliegen werden. Bis
diese vorliegen, gelten weiterhin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus 2024.

4. h).

Sie bestätigen uns hiermit im Übrigen, dass Sie die „Wichtigen Hinweise“ bei Ihren Reiseunterlagen
oder auf unserer Webseite gelesen haben, welche ebenso zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gehören – und damit bei Buchung ebenfalls Vertragsgrundlage werden.

5. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden jeglicher Art sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
werden

MV Immobilien & Verwaltung GmbH & CO.KG
Abt. Ferienvermietung

Frankendamm 69
18439 Stralsund

Tel.: 0180 2 684 666
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Logo MV Immobilien und Verwaltung

Registergericht: Amtsgericht Hansestadt Stralsund
Registernummer: HRA 2644

p.H.G.

PlaceToBe Immobiliengesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Hansestadt Rostock
Registernummer: HRB 14308
Geschäftsführer: Mandy Hillen

Kontakt

MV Immobilien & Verwaltung
GmbH & Co. KG

Büro Stralsund
Frankendamm 69
18439 Hansestadt Stralsund

Büro Rostock
Kassebohmer Weg 14b
18055 Hansestadt Rostock

Telefon: 01802 · 684 666
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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